OFFENE
SPRECHSTUNDE NEUPATIENTEN Mittwochs
von 9:00 bis 9:20 Uhr
für uns bereits
bekannte Patienten ohne Termin:
Mittwochs 10:40 bis 11:00 Uhr
Betr:
offene Sprechstunde Stand
31.8.19
per
Gesetz sind wir gezwungen, ab 1. September 2019 eine
offene Sprechstunde anzubieten.
Die NEUREGELUNG
trifft uns
in einer bereits völlig
überfüllten TERMINPLANUNG.
BIS WEIHNACHTEN
sind schon
nahezu alle
freien TERMINE AUSGESCHÖPFT!
Ich
habe für die
Ausschreibung der
offenen Sprechstunde meine
bisherige psychiatrische
Depressionsgruppe und
Verhaltensanalysegruppe
gestrichen.
Beginn
ist Mittwoch
11. September- Schulanfang,
besser wegen
bereits eingeplanter
Termine erst
der 18.
September. Wir
versorgen weiter
wie schon immer Patienten
mit Notfällen,
aus unserer
laufenden Behandlung, Krankenhausentlassungen
und dringliche Notfälle
in unserer normalen Sprechstundenzeit.
Die
Ausschreibung
der offenen Sprechstunde
erfolgt
als Probelauf bis
18. Dezember
2019 jeweils
Mittwoch morgens. (Fügel).
Danach werde
ich aus der BAG Fügel
Herrmann zugunsten einer Anstellung im
MVZ des
Klinikums Crailsheim ausscheiden. Die Regelung
für die Praxis Herrmann
fürs neue
Jahr 2020 wird
noch mitgeteilt. Im
Krankenhaus MVZ für
Neurologie und Psychiatrie
sind die
offenen Sprechstunden getrennt:
ab 7.1.2020 Montags
ab 9 Uhr
psychiatrisch durch mich ,
Freitags ab
9 Uhr neurologisch
durch Herrn Kollegen Paducel.
Auch
wir wünschen uns, Notfälle zeitnaher versorgen zu können.
Wir wollen
dabei aber
auch eine sorgfältige, gute Patientenversorgung gewährleisten!
Daher
gelten folgenden
Regeln für unsere offene Sprechstunde:
DIE ÄRZTLICHE
SORGFALTSPFLICHT erfordert
eine AUSREICHENDE ZEIT
zur FACHÄRZTLICHEN BEURTEILUNG:
10 min
für ANAMNESE +
15 Min für Untersuchung
+15min für
KURZBERICHT und Untersuchungsempfehlungen:
D.h. mindestens
40 minuten
pro neuem NOTFALLPATIENT.
Max. schaffe
ich 2
neue +
4 bekannte
Patienten. Bekannte
Pat. erhalten 15 min + 5 min Dokumentation.
1.
Neue
Patienten werden
Mittwochs von 9.00
bis 9.20
Uhr nach
Dringlichkeit angenommen.
persönliches
Erscheinen ist
notwendig.
Uns
bereits
bekannte Patienten können von
10.40 bis 11 Uhr kommen. Sie
erhalten eine
Nummer für
die Bearbeitung.
(1 N bis 2
N für neue
1 A bis
4 A
für bekannte
Pat.)
2.
Obwohl
von seiten des
Gesetzgebers vorgesehen ist, dass
Patienten für die offene Sprechstunde keine
Überweisung vom Hausarzt benötigen, sehen
wir für
hausärztlich überwiesene
PATIENTEN mit
VERMERK
Eilt! Oder
„Zeitnaher Termin
erbeten“ eine
höhere Priorität
als für Patienten
ohne diese Voreinschätzung !!
3.
WIR
VERSORGEN NUR PAT.
aus unserem lokalen EINZUGSGEBIET:
CR, Altkreis
Crailsheim und Umgebung entsprechend unserem
Notdienstbezirk. . Dh. nicht
aus AA, NICHT
aus Kreis
ANSBACH oder KÜ oder dem
ALTKREIS SHA.
4.
DIE
VERMITTLUNG in
unsere NOTFALLSPRECHSTUNDE
beinhaltet keinen
ANSPRUCH an
auf FACHÄRZTLICHE
Weiter - und
DAUERBEHANDLUNG.
Wir
werden lediglich
eine Therapieempfehlung
geben.
Alle Verordnungen
und Verlaufskontrollen
bleiben in
der Verantwortung des
Hausarztes.
5.
Wir
benötigen eine*n Weiterbehandler*in,
weil wir keine Kapazitäten
für eine
DAUERBEHANDLUNG chronischer
Patienten mehr
haben. D.h. es
gibt einen Systemwechsel:
Die Weiterbehandlung bleibt
in hausärztlicher Hand!
6.
Unabdingbar
ist das vollständige Mitbringen
der Vorbefunde!
.
Patienten , die
ohne aktuellen
MEDIKAMENTENPLAN, KRANKENHAUSENTLASSBERICHTE
und SCHRIFLICHE
VORBEFUNDE z.B.
anderer Fachärzte kommen,
schicken wir
wieder nach Hause ,
!!! Sie
können sich gerne in
der nächsten offenen Sprechstunde
wieder vorstellen,
wenn die notwendigen Unterlagen besorgt
sind.
7.
Wir
müssen vermehrt
die Weiterbehandlung
an den Hausarzt zurückgeben,
damit die
Aufforderung, Notfälle
zeitnaher versorgen
zu können, auch
realisierbar ist. (Holländisches
Modell)
- DESHALB
ERGIBT SICH
DIE NOTWENDIGKEIT, dass
die notwendige
PSYCHIATRISCHE ODER
NEUROLOGISCHE
MEDIKATION durch
den HAUSARZT VERORDNET
und KONTROLLIERT werden
muss!
MÖGLICHERWEISE
geben wir EMPFEHLUNGEN,
apparative Untersuchungen
(z.B. Kernspintomographie, DUPLEX Sono
, Schlafapnoescreening
etc. )
hausärztlich zu
veranlassen. (dazu
gehört dann auch Organisation
und Bewertung der
weiteren Untersuchungsergebnisse
!) Dasselbe
gilt für
planbare stationäre
EINWEISUNGEN, -
ausgenommen sind akute
Notfalleinweisungen aus
der Praxis.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr Joachim Fügel
& Rupert
Herrmann
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